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   OLG Hamm, 20.02.1992 - 1 UF 528/90   

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https://dejure.org/1992,3637
OLG Hamm, 20.02.1992 - 1 UF 528/90 (https://dejure.org/1992,3637)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.02.1992 - 1 UF 528/90 (https://dejure.org/1992,3637)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Februar 1992 - 1 UF 528/90 (https://dejure.org/1992,3637)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit einer Erhöhungsklage in einem Ehegattenunterhaltsstreit; Umfang der Verpflichtung zur Aufnahme einer angemessenen Tätigkeit zur Entlastung des unterhaltspflichtigen Ehegatten; Beachtung des Gebots der wirtschaftlichen Eigenverantwortung ; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1569 § 1570 § 1572 § 1573 Abs. 2, 3
    Begriff der angemessenen Tätigkeit des Unterhaltsberechtigten - Anforderungen an die Erwerbsobliegenheit - Erkrankung des Unterhaltsberechtigten - Bedarfsänderung nach Erbschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 1184
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 68/87

    Umfang des Trennungsunterhaltes nach Scheidung der Ehe - Mitberücksichtigung der

    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.1992 - 1 UF 528/90
    Hier setzt jedoch die Scheidung den Endzeitpunkt, so daß infolgedessen der spätere Erbschaftsanfall den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen unberührt läßt (vgl. auch BGH, FamRZ 88, 1145 f).
  • OLG Hamm, 07.10.2013 - 8 UF 213/12

    Höhe des nachehelichen Unterhalts

    Nach Gerhardt (in Wendl/Dose, Unterhaltsrecht, § 4 Rz. 597 mit Verweis auf BGH, FamRZ 2006, S. 387; BGH, FamRZ 1988, S. 1145 (1146); OLG Frankfurt, FamRZ 1986, S. 165; OLG Hamm, FamRZ 1992, S. 1184) ist eine Erbschaft nur dann prägend, wenn sie den Familienunterhalt, der nur bis zur Trennung besteht, beeinflusste.
  • OLG Hamm, 25.08.1998 - 3 UF 105/98

    Verwirkung von Unterhaltsansprüchen bei "Plünderung" des gemeinschaftlichen

    Die Einkünfte haben die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt, da sie über einen, längeren Zeitraum zur Deckung des Lebensbedarfs zur Verfügung standen (vgl. BGH FamRZ 88, 1145, 1146; OLG Hamm FamRZ 92, 1184, 1186; OLG Hamm NJW-RR 98, 6), und zwar auch dann, wenn der Beklagte nach seiner Behauptung in etwa 10 Jahren nach Wegfall der Testamentsvollstreckung aus dem Nachlaß nichts mehr erhalten sollte.
  • OLG Hamm, 06.08.1997 - 5 UF 299/95

    Erträge aus einem durch Erbfall erworbenen Vermögen als Einkünfte im

    Die Anrechnung von Einkünften aus einer Erbschaft für die Bemessung des Nachscheidungsunterhalts ist dementsprechend ausschließlich davon abhängig, ob die Erträge - wie vorliegend - bereits vor der Scheidung für den Familienunterhalt zur Verfügung standen (vgl. BGH, FamRZ 1988, 1145 f.; OLG Hamm, FamRZ 1992, 1184, 1186).
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