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OLG Hamm, 20.02.1992 - 1 UF 528/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Statthaftigkeit einer Erhöhungsklage in einem Ehegattenunterhaltsstreit; Umfang der Verpflichtung zur Aufnahme einer angemessenen Tätigkeit zur Entlastung des unterhaltspflichtigen Ehegatten; Beachtung des Gebots der wirtschaftlichen Eigenverantwortung ; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1569 § 1570 § 1572 § 1573 Abs. 2, 3
Begriff der angemessenen Tätigkeit des Unterhaltsberechtigten - Anforderungen an die Erwerbsobliegenheit - Erkrankung des Unterhaltsberechtigten - Bedarfsänderung nach Erbschaft
Verfahrensgang
- AG Minden, 29.11.1990 - 10 F 309/90
- OLG Hamm, 20.02.1992 - 1 UF 528/90
Papierfundstellen
- FamRZ 1992, 1184
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 68/87
Umfang des Trennungsunterhaltes nach Scheidung der Ehe - Mitberücksichtigung der …
Auszug aus OLG Hamm, 20.02.1992 - 1 UF 528/90
Hier setzt jedoch die Scheidung den Endzeitpunkt, so daß infolgedessen der spätere Erbschaftsanfall den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen unberührt läßt (vgl. auch BGH, FamRZ 88, 1145 f).
- OLG Hamm, 07.10.2013 - 8 UF 213/12
Höhe des nachehelichen Unterhalts
Nach Gerhardt (…in Wendl/Dose, Unterhaltsrecht, § 4 Rz. 597 mit Verweis auf BGH, FamRZ 2006, S. 387;… BGH, FamRZ 1988, S. 1145 (1146);… OLG Frankfurt, FamRZ 1986, S. 165; OLG Hamm, FamRZ 1992, S. 1184) ist eine Erbschaft nur dann prägend, wenn sie den Familienunterhalt, der nur bis zur Trennung besteht, beeinflusste. - OLG Hamm, 25.08.1998 - 3 UF 105/98
Verwirkung von Unterhaltsansprüchen bei "Plünderung" des gemeinschaftlichen …
Die Einkünfte haben die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt, da sie über einen, längeren Zeitraum zur Deckung des Lebensbedarfs zur Verfügung standen (vgl. BGH FamRZ 88, 1145, 1146; OLG Hamm FamRZ 92, 1184, 1186; OLG Hamm NJW-RR 98, 6), und zwar auch dann, wenn der Beklagte nach seiner Behauptung in etwa 10 Jahren nach Wegfall der Testamentsvollstreckung aus dem Nachlaß nichts mehr erhalten sollte. - OLG Hamm, 06.08.1997 - 5 UF 299/95
Erträge aus einem durch Erbfall erworbenen Vermögen als Einkünfte im …
Die Anrechnung von Einkünften aus einer Erbschaft für die Bemessung des Nachscheidungsunterhalts ist dementsprechend ausschließlich davon abhängig, ob die Erträge - wie vorliegend - bereits vor der Scheidung für den Familienunterhalt zur Verfügung standen (vgl. BGH, FamRZ 1988, 1145 f.; OLG Hamm, FamRZ 1992, 1184, 1186).